AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Böcker Umzüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Böcker Umzüge Berlin, finden sie nachfolgend.

  1. Präambel und Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genannt, gelten zwischen dem Kunden und Cemal Cetin nachfolgend Böcker Umzüge genannt. Es gelten die Vertragsbedingungen, die bei Abschluss des Vertrages hier aufgeführt sind.

  • Die Bedingungen gelten für den Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die AGB gelten für die Beförderung, Entrümpelung, sowie Einlagerung von Sperrmüllgüter, Transportgüter sowie Umzugsgüter.
  • Der Auftraggeber wird nachstehend Kunde genannt. Der Auftragnehmer wird Böcker Umzüge genannt.
  1. Anwendbares Recht

Für die Beförderungsverträge nach diesen AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch dann, wenn der Auftrag in ein anderes europäisches Land führt.

  1. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sie bedürfen der Schriftform.

  1. Informationspflichten

Der Kunde ist verpflichtet vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bzgl. der Transport – Umzugs und Entrümpelungsgüter zu machen. Insbesondere über Menge und Größe, der Umzugsgüter. Dies gilt insbesondere über die Umzugsanfrage.

  • Ebenso sind mitzuteilen, wie die Beschaffenheit und das Gewicht, sowie die einzuhaltenden Termine sind.
  • Der rechtzeitige Montagebedarf ist vom Kunden ebenfalls rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt z.B. für große Möbelstücke die, in einem zusammengebautem Zustand nicht tragefähig oder transportfähig sind.
  • Mögliche Transportschwierigkeiten, am Be – oder Ausladeort, sind vor Auftragsvergabe vom Kunden der Firma Böcker Umzüge mitzuteilen.
  • Über den Wert der Güter die transportiert werden sollen, muss die Firma Böcker Umzüge vorher informiert werden.
  1. Mängelbenachrichtigung

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, bereits vor dem Umzug, dem Transport bestehende Mängel an Möbeln sowie Geräten und Gegenständen der Firma Böcker Umzüge Berlin mitzuteilen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet auch nach Ausladen und Aufbau der im Punkt 5.1. Gegenstände zu prüfen und sofort mitzuteilen. Spätere Mängelbenachrichtigungen sind nicht gültig und werden nicht übernommen.

5.3 Böcker Umzüge haftet für durch eigenverschuldete Schäden und Mängel.

  1. Zahlungen und Preise

6.1 Der Kunde zahlt einen Rechnungsbetrag in Höhe von 50% als Anzahlung. Die Zahlung erfolgt in Bar oder rechtzeitig im Vorfeld auf das Konto der Firma Böcker Umzüge. Die Restzahlung erfolgt nach Ankunft am Zielort oder innerhalb 7 Tage nach Rechnungsstellung.

6.2.Der Preis für die Leistung/en werden dem Kunden im Umzugsangebot mitgeteilt.

6.3.Sollte sich während oder nach den im Angebot vermerkten Leistungen herausstellen, dass zu wenig Güter angegeben worden sind, so kann Böcker Umzüge den Preis im nachhinhein erhöhen.

  1. Gold , und Schmuck

7.1 Der Kunde verpflichtet sich Gold, Schmuck jeglicher Art selbst zu transportieren. Eine Haftung wird hier nicht übernommen.

  1. Angebot und Ausführung

8.1 Böcker Umzüge ist verpflichtet alle Arbeiten zu übernehmen, die im schriftlichen Angebot an den Kunden enthalten sind. Das Angebot und die Leistungen die in diesem vereinbart sind, müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Alle Arbeiten die während oder nach dem Angebot gewünscht und vereinbart werden, werden sodann extra berechnet.

8.2 Andere Weisungen, sowie Missverständnisse, oder Mitteilungen und Auftragsbestätigungen, die nicht im Angebot enthalten sind, hat der Möbelspediteur nicht zu verantworten.

9.Versicherungsschutz

Böcker Umzüge verfügt über ausreichend Versicherungsschutz und wird ggf. für diesen Auftrag eine Versicherung abschließen.

10.Transortsicherung

Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, bewegliche und elektronische Teile, an empfindlichen Elektro – Haushaltsgeräten zu schützen. Zur Überprüfung der Sicherung ist Böcker Umzüge nicht verpflichtet.

  1. Elektro- und Installationsarbeiten – Handwerkervermittlung

11.1. Für Elektroarbeiten und Installationsarbeiten ist das Unternehmen Böcker Umzüge nicht verpflichtet. Hierfür müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

12.2. Handwerkervermittlung

12.1 Die Handwerkervermittlung für Renovierungen, Reinigungen oder Umbauten eines Objektes, übernimmt Böcker Umzüge nach Auftragsbestätigung und auf Wunsch des Kunden. Böcker Umzüge übernimmt keinerlei Haftung für den Handwerker und seinen Verträgen mit dem Kunden.

12.2 Böcker Umzüge ist jedoch berechtigt, die Tätigkeiten des Handwerkers dem Kunden in Rechnung zu stellen. In diesem Fall entfällt die Rechnung durch den Handwerker.

  1. Stornokosten

13.1 Kündigt der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag vor der Durchführung, so werden Stornokosten vereinbart.  Diese sind wie folgt:

13.2 Bei einer Kündigung die kurzfristig nmehr als 3 Tage vor dem Auftragsbeginn durchgeführt wird, wird eine Stornogebühr von 50% der gesamten Rechnungssumme fällig.

13.3 Bei einer Kündigung des Auftrages von 3 Tagen oder weniger wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

  1. Übergabe Umzugsgüter und Transportgüter

Werden Umzugsgüter oder Transportgüter von der Umzugsfirma Böcker Umzüge nicht verpackt übergeben, hat der Kunde die Güter auf Beschädigung zu überprüfen. Bei verpackten Gütern kann ein Haftungsanspruch nur dann entstehen, wenn die Verpackung beschädigt ist. Haftungsanspruch für den Kunden nach Abnahme der Güter können nicht geltend gemacht werden.

15.Haftungsausschlüsse

Böcker Umzüge übernimmt keine Haftung, wenn eine Beschädigung oder ein Verluste auf folgende Gefahren und Risiken zurückzuführen sind:

  • Beförderung von Briefmarken, Edelsteinen, Edelmetallen, sowie Geld, Münzen sowie Kunstgegenstände sowie Wertpapiere oder Urkunden.
  • Beförderung lebender Pflanzen und Tiere
  • Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut und Behältern
  • Ungenügende Verpackung durch den Kunden sowie die fehlende Sicherung an Elektrogeräten und Haushaltsgeräten, sowie fehlende Kennzeichnungen durch den Kunden
  • Behandeln, Tragen sowie Verladen oder Entladen durch den Kunden
  • Behandeln, Tragen, Entladen durch den Kunden von Gütern, deren Gewicht, dessen Größe sowie Gewicht de Raumverhältnissen nicht entspricht. Insbesondere bei der Verladestelle.
  • Natürliche oder Beschaffenheit der Güter, der zufolge leicht zu Schäden, insbesondere durch Risse oder Bruch kommt. Gleiches gilt bei Rost oder Funktionsstörungen.

Böcker Umzüge wird für keine Schadensmeldung haften, die nach dem Abnahmeprotokoll stattfindet.

  1. Haftungshöchstbetrag

Die Haftungsgrenze der Firma Böcker Umzüge wird auf 600 Euro je Hubraum bzw. Quadratmeter beschränkt.

  1. Pfandrecht

17.1. Böcker Umzüge kann von einem Pfandrecht gebrauch machen. Sofern der Kunde sich im Verzug mit einer oder mehrerer Zahlungen befindet. Böcker Umzüge kann die Herausgabe von Gegenständen bis zum Ausgleich der Rechnung verweigern.

  1. Verzug, Aufrechnung

Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzungen bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Das Umzugsunternehmen Böcker Umzüge, kann im Falle des Verzuges mind. Zinsen von 5% zum Eintritt des Verzuges erheben. Maßgeblich ist hier der Basissatz EZB sowie der Leitzins bzw. der Ersatzzins der deutschen Bundesbank. Zusätzlich können Mahngebühren erhoben werden.

 Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag und damit zusammenhängenden Forderungen

  1. Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen wenn…

  • Der Schaden von Außen erkennbar war und der Kunde die Abnahme dennoch bestätigt hatte.
  • Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagennach Ablieferung angezeigt wurde gem. § 451 f HGB.
  • Ausgenommen sind Schäden an technischen Geräten da der Auftragnehmer diese nicht auf Funktionalität vor dem Umzug prüfen kann.
  1. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Firma Böcker Umzüge vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  1. Schlussbestimmungen

19.1 Böcker Umzüge behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden per E-Mail jedem Kunden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung zugesandt. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen, so gelten die geänderten AGB als angenommen.

19.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

19.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Böcker Umzüge ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von Böcker Umzüge.

  1. Einverständniserklärung

Hiermit erkläre ich ________________________mich mit den AGB von Böcker Umzüge ausdrücklich einverstanden.

Ort, Datum, Unterschrift und Stempel

(Bitte Unterschrift handgeschrieben)

AGB bitte ausdrucken und uns mit der ersten Anfrage oder der Auftragserteilung zusenden.

Die alleinigen Nutzungsrechte dieser AGB sind nur für diese Webseite bestimmt.

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